Digitaler Produktpass im E-Commerce

Der Digitaler Produktpass 2030 betrifft auch den E-Commerce. Jetzt mit den Vorbereitungen beginnen!

Digitaler Produktpass im E-Commerce

Der digitale Produktpass wird EU weit eingeführt (Verordnung (EU) 2024/1781) und beinhaltet detaillierte Daten zur Herkunft, Materialzusammensetzung, Nachhaltigkeitsmetriken und Anweisungen zur Entsorgung oder zum Recycling.

Der digitale Produktpass ist das große Ziel der europäischen ESPR (Ecodesign for Sustainable Products Regulation) die für 2050 den „Green Deal“ anstrebt (s. Anlage).

Obwohl oder weil die Informationslage noch sehr ungenau ist, empfehle ich jetzt schon ein Projekt anzulegen und in die Vorbereitung zu gehen! Hier ein paar Anregungen.

 

Digitaler Produktpass Schritt 1:

Am 19. Juli Verbot der Vernichtung von Textilien und Bekleidung

  • Zur Vernichtung müssen Alternativen gefunden und der Verbleib, der nicht verkauften Ware, dokumentiert werden. Das gilt auch für E-Commerce-Händler.
  • Die Sortimentsanalyse für den Verkauf und die damit einhergehenden Prozesse der Bestellungen müssen neu gedacht werden. Die chinesischen Konkurrenten setzen schon längst KI ein, um neue Modelle im Verkauf zu testen und gehen zunächst nur mit kleinen Mengen auf den Markt: Kleiderproduktion just in time.
  • Chance auf Marktplätzen: Welcher Händler ist out of stock und wer kann liefern oder hat ein alternatives Produkt? Aktives Marktplatzmanagement ist gefragt.

 

Digitaler Produktpass Schritt 2:

Zum 31.12.2025 sollen technische Details zum Digitalen Produktpass bekannt gegeben werden.

Das ist bekannt: Datenträger und UID müssen der Norm (ISO/IEC) 15459:2015 entsprechen. Jedes Produkt wird einen eindeutigen Identifier haben, z.B. ein QR-Code, Barcode, RFID; nicht alle Informationen werden öffentlich zugänglich sein.

Doch welche Daten von den Herstellern erfasst und welche davon den Kunden im Shop zur Verfügung gestellt werden müssen ist unklar. Zudem ist vorgesehen, dass der Verkäufe auch ein Feedback zum Produkt gibt (vermutlich u. a., ob das Produkt verkauft wurde).

 

Meine Tipps zum Vorgehen:

  • Jetzt schon prüfen, wo die erforderlichen Daten gespeichert werden sollen – idealerweise besitzen Sie bereits ein PIM-System. Wenn nicht, sollten Sie jetzt darüber nachdenken eins einzuführen.
  • Welche Schnittstellen werden angepasst werden müssen, um die Daten an weitere Online-Systeme (z.B. Marktplätze) weitergeben zu können?
  • Sprechen Sie mit Ihren Systemberatern, ob ihr System zukünftig die Verarbeitung der DPP-Daten berücksichtigen wird.
  • Im Shop: Prüfen Sie jetzt schon, wie sie die zusätzlichen Informationen in Ihrem Shop auf den Produktseiten darstellen könnten. Bereiten Sie sich auch darauf vor, dass es für ein Produkt in Zukunft verschiedene Chargen geben wird, weil die „Rohstoffe“ aus verschiedenen Ländern kommen.

 

Digitaler Produktpass Schritt 3:

2026 – Ausweitung des Vernichtungsverbots auf alle unverkaufte Verbrauchsprodukte

siehe oben bei Textilien

 

Digitaler Produktpass Schritt 4:

Q4/26-Q1/27 – Einführung des Digitalen Produktpass für die Produktgruppen „Textilien“ und „Eisen/Stahl“ (andere Quellen nennen „Textilien“, „Batterien“ und „Elektronikprodukte“); danach folgt eine 18monatige Probezeit

  • Die Themen, die Sie bis dahin gesammelt und vorbereitet haben, müssen nun konkretisiert und umgesetzt werden.

 

Digitaler Produktpass Schritt 5:

Mitte/Ende 2028 – Digitaler Produktpass für die Produktgruppen „Textilien“ und „Eisen/Stahl“ wird zur Pflicht

 

Fazit: Herausforderung für den E-Commerce

  • Die primäre Herausforderung wird bei der Verwaltung der Produktdaten und dem Nachweis des Verbleibs der Bestände liegen.
  • Die Webseiten müssen inhaltlich angepasst werden, damit Verbraucher die Daten einsehen können. Hier muss neben der Produktdatenstruktur auch die Mehrsprachigkeit berücksichtigt werden.
  • Wer seine Produkte auf andere Plattformen vertreibt muss auch dort die Informationen zur Verfügung geben und Rückmeldungen an das zentrale System geben. Das bedeutet die Anpassung aller relevanten Schnittstellen.

 

Quelle:

Die hier geteilten Informationen basieren auf den Informationen aus einem Online-Seminar des Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 8. April 2025

 

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